Das erste Mal urkundlich erwähnt wird die Halti im Jahre 1644: „Mein hauss und hostadt Halty, uff Emeten, stost obsich an Tossen, nitsich an bach, ein halben an Schwandt, anderthalben an Grebell.“

Der Name „Halti“ ist vom schweizerdeutschen „Halte“ abgeleitet. Das Wort „Halte“ steht für einen Abhang eines Hügels oder Berges, einer Berglehne im Allgemeinen. So sagt der Emmetter auch heute noch: „Es isch häutig.“ Schon damals gabe es auf der gut besonnten Flanke mehrere Liegenschaften wie die folgenden Einträge beweisen: „Haltijakobs Halti, Haltiseppen Halti oder die Posthalters Halti, Unter-Halti und Ober-Halti.“

Oder ein Eintrag aus dem Jahre 1719 verdeutlicht, dass Wohnhäuser vielfach zwei Besitzern gehörte: „unsser halbes hauss und allem zugehörigen guoth, genanth Hallty-Boden, uff Ëmätten, stost obsich ans Riedt und garten, einhalben and Hallti, anderthalben ans Hedyweydli.“