
Das erste Mal erwähnt ist das heutige „Gumprecht“ im Jahre 1562 „uff Niclaus Würschen Gumbrecht…, stost obsich an die Hugen, … nebentsich Acherlj undt an Mürg“.
Der Flurname „Gumprecht“ durchlief bis heute weiteren Schreibweisen: „Gumprät, Gumbrecht, Gundtbrecht, Gumbräth, Gunttbrächt“
Ein Gewährsmann erinnert sich, dass in seiner Kinderzeit das Recht bestand, dort zu spielen. Der Hinweis auf das Recht „zu spielen“ scheint jedoch eine Umdeutung des Volkes zu sein.
Es ist eher anzunehmen, dass der Hof vor 1562 einem Gundobert, Gundbert, Gumpert oder ähnliches gehörte und daraus der Flurname „Gumprecht“ entstand.